Arbeitsrecht

Im Raum Emmelshausen haben wir uns seit vielen Jahren auf die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten spezialisiert. Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten, sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite außergerichtlich sowie Bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und auch vor dem Bundesarbeitsgericht. Wir verfügen dabei über ein breites Erfahrungsspektrum in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Durch langjährige Anwaltstätigkeit auf beiden Seiten sind wir bestens mit den jeweiligen Strategien vertraut und können uns daher in die Lage und Argumentationssituation der Gegenseite versetzen. Dies kann gerade im Arbeitsgerichtsverfahren in erheblichem Maße zu erfolgreichen Vergleichsverhandlungen beitragen.

Außerdem bieten wir verschiedene Fortbildungsleistungen für mittelständische Unternehmen an, um die Personalabteilung über Möglichkeiten und Risiken zu schulen.

Üblicherweise wird anwaltliche Beratung zu folgenden Bereichen des Arbeitsrechts benötigt:

  • Arbeits- und Ausbildungsvertragsentwurf
  • Abmahnung
  • Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag
  • Befristungskontrolle zeitlich befristeter Arbeitsverträge
  • Fristlose sowie ordentliche Kündigung
  • Sozialauswahl
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Schwerbehindertenschutz und Fragen zur allgemeinen Gleichbehandlung
  • Schutz des Auszubildenden
  • Arbeitszeugnisanspruch
  • Mehrarbeit und Überstunden
  • Mobbing und Diskriminierung
  • Eingruppierung und Umgruppierung
  • Entgeltfortzahlungsansprüche
  • Urlaubsansprüche
  • Betriebsratsanhörung und Beteiligung
  • Lohnansprüche